Rentenversicherung
In Deutschland gibt es die gesetzliche Rentenversicherung als Bestandteil der Sozialversicherung, wobei die voraussichtlichen Bezüge im Alter durch den Abschluss einer privaten Rentenversicherung aufgestockt werden können. Die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich primär durch ein Umlageverfahren der Beiträge von Arbeitnehmern und weiterer Versicherten, die versicherungspflichtig sind oder freiwillig Beiträge leisten. Diesem Umlageverfahren liegt der sogenannte Generationsvertrag zugrunde, was bedeutet, dass der Versicherte mit seinen Beiträgen die Renten der derzeitigen Rentenempfänger mitfinanziert und zeitgleich Anwartschaften auf seine eigene Rente erwirbt. Träger der gesetzlichen Rentenversicherung, die die Altersrente, die Erwerbsminderungsrente und die Hinterbliebenenrente beinhaltet, ist die Deutsche Rentenversicherung. Unter dieser Bezeichnung sind die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, die Deutesche Rentenversicherung Bund sowie deren regionale Träger zusammengefasst.
Daneben besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine private Rentenversicherung als Altersvorsorge abzuschließen, wobei hiermit eine Versicherung gemeint ist, die ab einem festgelegten Zeitpunkt Leistungen in Form einer Leibrente erbringt und wodurch die Sicherstellung des Lebensunterhaltes nach Ausscheiden aus dem Berufsleben versichert wird. Mögliche Formen ergeben sich durch den Abschluss eines Vertrages mit einem privaten Versicherungsunternehmen oder in Form einer betrieblichen Altersvorsorge. Dabei ist die private Rentenversicherung mit einer Lebensversicherung vergleichbar und häufig auch in diese integriert, wobei der wesentliche Unterscheid liegt, dass sich die Rentenversicherung auf den Erlebensfall und nicht auf den Todesfall konzentriert. Bei der Gestaltung der zusätzlichen Rentenversicherung ergeben sich mehrere Möglichkeiten. So kann ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden, was bedeutet, dass die Leibrente nach Ablauf der Versicherungsdauer nicht als monatliche Rente, sondern als Einmalbetrag ausbezahlt wird. Bei der Vereinbarung einer Rentengarantiezeit erfolgt die Auszahlung in einem festgelegten Zeitraum unabhängig vom Überleben des Versicherten und wird nach Ablauf dieser Zeit bei Überleben des Versicherungsnehmers in eine Leibrente umgewandelt. Eine abgekürzte Leibrente beideutet, dass die Zahlung nicht lebenslang erfolgt, sondern zu einem festgelegten Zeitpunkt endet. Daneben kann der Todesfall in Form der Vereinbarung einer Beitragsrückgewähr oder eines Hinterbliebenschutzes integriert werden. Sonderformen der privaten Rentenversicherung ergeben sich aus den staatlichen geförderten Modellen der Riester-Rente und der Rürup-Rente.
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